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meldepflichtige Krankheiten

Bitte beachten Sie: 

Ärztlich bestätigte Erkrankungen Ihres Kindes am "Norovirus", an der "Grippe" oder an "Corona" 

müssen der Schule mitgeteilt werden.

 

Wiederzulassungstabellen nach Erkrankung an meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Krankheiten zur Orientierung!